Der vorgeschriebene Winterdienst
Wir beobachten konstant die Wetterentwicklung in Ulm und Umgebung und stellen sicher, dass Ihr Objekt in der räumungspflichtigen Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr geräumt wird. Damit Sie auf der sicheren Seite und vor Schadenersatzansprüchen geschützt sind, die aus möglichen Unfällen durch Eis und Schnee vor Ihrer Haustüre entstehen.
Schnee und Eis sind unvorhersehbar und stellen die Eigentümer immer vor größere Schwierigkeiten: Die Gehwege vor Ihrer Immobilie müssen bis 7.00 Uhr morgens geräumt und sicher begehbar sein. Eine logistische Herausforderung, die Sie als Eigentümer kaum selbst meistern können.
Wir kümmern uns darum
Unser Service stellt sicher dass, die Gehwege vor Ihrem Haus zwischen 7.00 und 20.00 Uhr geräumt werden, nach Ende des jeweiligen Schneefalls.
Dieser Service ist auch als Einzelleistung erhältlich.
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WENZ Hausmeister Service & Dienstleistungen
Bergerstraße 26
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth
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Inhaber: Ralf Wenz